ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
MIRA Hundetraining & Coaching
Inhaberin: Mira Merkert
Marienau 21
53894 Mechernich
-
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen MIRA Hundetraining & Coaching, Inhaberin Mira Merkert, nachfolgend „MIRA Hundetraining“ genannt, und ihren Kunden.
Sie gelten insbesondere für Einzelstunden, persönliches Hundecoaching, Beratungen, Social Walks, Gruppentrainings, Online-Training, telefonische Beratung sowie Pakete und vergleichbare Angebote.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, wenn sie zwischen MIRA Hundetraining und dem Kunden ausdrücklich getroffen werden.
2. Leistungsangebot
MIRA Hundetraining bietet praktische und theoretische Beratung, Training und Coaching zu Fragen des Zusammenlebens, der Erziehung und der Ausbildung von Hunden an.
Die Leistungen können insbesondere als Einzelstunden, Social Walks, Gruppentraining, Online-Training, telefonische Beratung oder als Paket aus mehreren Leistungen angeboten werden.
Inhalt, Umfang, Dauer, Ort und Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung.
Bei Social Walks und anderen Trainings mit mehreren Mensch-Hund-Teams handelt es sich um angeleitete Trainingssituationen. Ein unkontrollierter unmittelbarer Kontakt zwischen den teilnehmenden Hunden ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und im Einzelfall vereinbart wird.
MIRA Hundetraining ist berechtigt, Trainingsinhalte und den Ablauf an die individuelle Situation, den Trainingsstand, die Belastbarkeit des Hundes und die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
3. Vertragsschluss
Eine Anfrage des Kunden über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder auf anderem Wege stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald MIRA Hundetraining den vereinbarten Termin oder die gebuchte Leistung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann mündlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.
Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die ihm vorab zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung eines Termins oder Angebots ist verbindlich.
4. Preise, Fahrtkosten und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss mitgeteilten oder vereinbarten Preise.
Soweit für einen Termin zusätzliche Fahrtkosten anfallen, werden deren Höhe und Berechnung vor Vertragsschluss individuell vereinbart. Für bestimmte Trainingsorte können Fahrtkosten bereits im vereinbarten Preis enthalten sein.
Vor-Ort-Training ist grundsätzlich unmittelbar nach dem Termin bar zu bezahlen. Eine Vorauszahlung oder eine andere vereinbarte Zahlungsweise ist möglich.
Online-Training und telefonische Beratungen sind grundsätzlich vor dem vereinbarten Termin zu bezahlen.
Bei Social Walks und vergleichbaren Angeboten erfolgt die Zahlung nach der für das jeweilige Angebot getroffenen Vereinbarung entweder im Voraus oder vor Ort.
Bei Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig.
Ist eine Vorauszahlung vereinbart und geht diese nicht rechtzeitig ein, kann MIRA Hundetraining den Termin oder den Platz bis zur Zahlung anderweitig vergeben.
5. Terminabsagen durch den Kunden
Vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder nach Absprache verschoben werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Preis vollständig berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder der Hund erkrankt ist oder der Termin aus einem anderen in der Sphäre des Kunden liegenden Grund nicht wahrgenommen werden kann.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MIRA Hundetraining durch die Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso werden ersparte Aufwendungen angerechnet.
Kann der Termin anderweitig vergeben werden, wird für die ausgefallene Leistung kein Entgelt berechnet. Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Aufwendungen können jedoch in Rechnung gestellt werden.
MIRA Hundetraining kann im Einzelfall freiwillig eine abweichende kulante Regelung anbieten. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung in zukünftigen Fällen.
6. Absagen und Änderungen durch MIRA Hundetraining
Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die MIRA Hundetraining zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
MIRA Hundetraining ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, an einen geeigneten anderen Ort zu verlegen oder nach Absprache online durchzuführen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei Erkrankung, höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben, gefährlicher Wetterlage oder unzumutbaren Bedingungen am Trainingsort vorliegen.
Bei Hitze, Unwetter, Gewitter, Glätte oder anderen für Mensch oder Hund ungeeigneten Bedingungen entscheidet MIRA Hundetraining unter Berücksichtigung von Sicherheit und Tierwohl über die Durchführung.
7. Pakete und Mehrfachangebote
Für Pakete und Mehrfachangebote gelten die bei der Buchung mitgeteilten Inhalte, Preise und Bedingungen.
Sofern beim jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, sind die enthaltenen Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss in Anspruch zu nehmen.
Kann ein Paket aufgrund einer länger andauernden Erkrankung des Kunden oder des Hundes vorübergehend nicht genutzt werden, kann die Gültigkeitsdauer nach Absprache angemessen verlängert werden. Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich und zumutbar ist.
Nach Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung oder Erstattung noch nicht genutzter Leistungen. Gesetzliche Ansprüche sowie Fälle, in denen MIRA Hundetraining die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat, bleiben unberührt.
Pakete und gebuchte Leistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung von MIRA Hundetraining auf andere Personen oder Hunde übertragbar.
8. Mitwirkung des Kunden und Trainingserfolg
Eine erfolgreiche Verhaltensänderung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören insbesondere die körperlichen und emotionalen Voraussetzungen des Hundes, sein bisheriges Lernverhalten, seine Umwelt, die regelmäßige Umsetzung der besprochenen Trainingsschritte und die Mitarbeit des Kunden.
MIRA Hundetraining schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die vermittelten Inhalte angemessen umzusetzen und MIRA Hundetraining vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände zu informieren, die für das Training oder die Sicherheit von Bedeutung sein können.
MIRA Hundetraining ersetzt keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass gesundheitliche Ursachen das Verhalten oder die Belastbarkeit des Hundes beeinflussen, kann eine tierärztliche Abklärung empfohlen oder vor einer Fortsetzung des Trainings verlangt werden.
9. Gesundheit des Hundes
Der Kunde ist verpflichtet, MIRA Hundetraining vor Beginn einer Leistung über bekannte ansteckende Erkrankungen, übertragbaren Parasitenbefall und sonstige gesundheitliche Einschränkungen des Hundes zu informieren, soweit diese für eine sichere und tiergerechte Durchführung des Trainings oder für den Kontakt mit Menschen und anderen Tieren von Bedeutung sein können.
Dies gilt insbesondere auch für Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Allergien, tierärztlich angeordnete Schonung oder andere Belastungsgrenzen, die bei der Gestaltung des Trainings berücksichtigt werden müssen.
Hunde mit einer ansteckenden Erkrankung oder einem übertragbaren Parasitenbefall dürfen nicht an Präsenzterminen teilnehmen, bei denen eine Ansteckung von Menschen oder anderen Tieren nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Hundes, kann MIRA Hundetraining eine tierärztliche Abklärung verlangen oder den Termin verschieben, anpassen, online durchführen oder abbrechen.
Der Kunde bleibt für die gesundheitliche Vorsorge seines Hundes verantwortlich. Ein den individuellen Lebensumständen und tierärztlichen Empfehlungen entsprechender Impfschutz wird empfohlen. Eine pauschale Impfpflicht für die Teilnahme besteht nicht.
Soweit für eine bestimmte Veranstaltung, einen Trainingsort oder eine besondere Leistung gesetzlich oder sachlich ein bestimmter Gesundheits- oder Impfnachweis erforderlich ist, wird hierauf vor der Buchung hingewiesen.
10. Informationspflichten und besondere Verhaltensweisen
Der Kunde ist verpflichtet, MIRA Hundetraining vor dem Training insbesondere über folgende Umstände zu informieren:
bekannte Beißvorfälle oder Beißabsichten,
gegen Menschen oder Tiere gerichtetes Aggressionsverhalten,
ausgeprägtes Jagd- oder Fluchtverhalten,
behördliche Auflagen oder Einstufungen,
vorgeschriebene Leinen- oder Maulkorbpflichten,
besondere Ängste oder gesundheitliche Einschränkungen,
eine bestehende oder unmittelbar bevorstehende Läufigkeit, sofern sie den Trainingsablauf beeinflussen kann.
Diese Angaben dienen nicht der Bewertung oder dem pauschalen Ausschluss eines Hundes, sondern der sicheren und fachgerechten Gestaltung des Trainings.
Macht der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben und wird dadurch die sichere Durchführung gefährdet, kann MIRA Hundetraining den Termin abbrechen. Hat der Kunde den Abbruch zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Gesetzliche Vorgaben und Versicherung
Der Kunde versichert, die für die Haltung und Führung seines Hundes geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten.
Soweit für den betreffenden Hund eine Haftpflichtversicherung, Anmeldung, Kennzeichnung, Erlaubnis, Sachkundenachweis, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht oder andere Sicherungsmaßnahme vorgeschrieben ist, muss diese Voraussetzung erfüllt sein.
Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen, soweit eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung wird der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend empfohlen.
MIRA Hundetraining kann erforderliche Nachweise verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
12. Verantwortung und Sicherung des Hundes
Der Kunde bleibt während des gesamten Trainings Tierhalter beziehungsweise verantwortlicher Hundeführer und behält die tatsächliche Aufsicht über seinen Hund.
Er ist dafür verantwortlich, den Hund so zu führen und zu sichern, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gesetzliche Anleinpflichten und behördliche Auflagen sind einzuhalten.
Anweisungen von MIRA Hundetraining zur Sicherung des Hundes, insbesondere zu Leine, Abstand, Maulkorb, Geschirr oder Wahl des Trainingsortes, sind zu beachten, soweit sie der sicheren Durchführung dienen.
Auch wenn MIRA Hundetraining im Rahmen einer Trainingsübung empfiehlt, die Leine zu lockern, eine Schleppleine einzusetzen oder den Hund in einem geeigneten Bereich frei laufen zu lassen, verbleibt die Verantwortung für die Führung und Beaufsichtigung des Hundes beim Kunden. Der Kunde entscheidet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und seiner Kenntnis des Hundes, ob die Situation sicher beherrschbar ist.
MIRA Hundetraining kann die Durchführung einer Übung ablehnen, verändern oder abbrechen, wenn aus fachlicher Sicht eine nicht vertretbare Gefahr für Menschen oder Tiere besteht.
13. Haftung des Kunden und Schäden durch den Hund
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, sein Hund, seine Begleitpersonen oder von ihm mitgebrachte Gegenstände verursachen.
Der Kunde stellt MIRA Hundetraining von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einem vom Kunden, seinem Hund oder seiner Begleitperson zu vertretenden Verhalten beruhen. Dies gilt nicht, soweit MIRA Hundetraining oder eine für MIRA Hundetraining tätige Person den Schaden mitverursacht oder zu vertreten hat.
Schäden und Vorfälle sind MIRA Hundetraining unverzüglich mitzuteilen.
14. Haftung von MIRA Hundetraining
MIRA Hundetraining haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MIRA Hundetraining, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet MIRA Hundetraining unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15. Begleitpersonen und minderjährige Teilnehmer
Begleitpersonen sind vor dem Termin anzukündigen, soweit ihre Anwesenheit den Ablauf des Trainings beeinflussen kann.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Begleitpersonen die Sicherheitsanweisungen beachten. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht einer sorgeberechtigten oder entsprechend beauftragten volljährigen Person teilnehmen.
Ob und in welchem Umfang Minderjährige einen Hund im Training selbst führen dürfen, entscheidet MIRA Hundetraining unter Berücksichtigung von Alter, Erfahrung, Hund und Trainingssituation.
16. Trainingsorte
Der Trainingsort wird individuell vereinbart. Das Training kann insbesondere im öffentlichen Raum, in Wohngebieten, auf Feld- oder Waldwegen, an anderen geeigneten Orten, beim Kunden oder online stattfinden.
Der Kunde ist für seine Anreise und das rechtzeitige Erscheinen verantwortlich.
Bei Training im öffentlichen Raum kann nicht ausgeschlossen werden, dass unbeteiligte Menschen, Tiere, Fahrzeuge oder andere Umweltreize auftreten. Diese Bedingungen können Teil des alltagsnahen Trainings sein. MIRA Hundetraining passt das Training soweit möglich an die jeweilige Situation an.
17. Online-Training und telefonische Beratung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für Online-Training erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten. Dazu gehören insbesondere eine ausreichend stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät und gegebenenfalls eine funktionierende Kamera und Tonverbindung.
Technische Störungen, die MIRA Hundetraining zu vertreten hat, führen nach Möglichkeit zu einer Fortsetzung, Verlängerung oder Verlegung des Termins.
Kann ein Online-Termin aufgrund technischer Probleme auf Seiten des Kunden nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Telefonische und digitale Beratung beruht auf den Informationen und gegebenenfalls den Bild- oder Videoaufnahmen, die der Kunde zur Verfügung stellt. Soweit eine verlässliche fachliche Einschätzung auf dieser Grundlage nicht möglich ist, kann MIRA Hundetraining ein persönliches Training oder eine anderweitige Abklärung empfehlen.
18. Aufzeichnungen, Fotos und Videos
Fotos, Video- oder Tonaufnahmen durch MIRA Hundetraining werden nur mit vorheriger Einwilligung der erkennbaren Personen angefertigt, soweit keine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung oder werblichen Nutzung wird, sofern erforderlich, gesondert eingeholt. Die Teilnahme am Training ist nicht davon abhängig, dass einer Veröffentlichung zugestimmt wird.
Eigene Aufnahmen des Kunden während des Trainings sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Rechte anderer Teilnehmer, Begleitpersonen und unbeteiligter Dritter sind zu beachten.
19. Urheberrecht und Nutzung von Trainingsunterlagen
Von MIRA Hundetraining bereitgestellte Trainingspläne, Texte, Videos, Grafiken und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
Sie dürfen vom Kunden für eigene private Trainingszwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
20. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von MIRA Hundetraining.
https://www.mira-hundetraining.de/datenschutz
21. Widerrufsrecht bei termingebundenen Angeboten
Die von MIRA Hundetraining angebotenen Einzelstunden, Social Walks, Gruppentrainings, Workshops sowie fest terminierten Live-Online- und Beratungstermine richten sich grundsätzlich an private Hundehalter und stehen im Zusammenhang mit deren Freizeitgestaltung und privater Hundehaltung.
Bei Verträgen über diese Dienstleistungen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. Für Absagen gelten die in diesen AGB geregelten Stornobedingungen.
Für nicht terminierte Pakete, flexibel abrufbare Leistungen, digitale Inhalte und Onlinekurse können andere gesetzliche Widerrufsregelungen gelten. Hierüber wird vor Vertragsschluss gesondert informiert.
Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs kann für die bis dahin auf ausdrücklichen Wunsch erbrachte Leistung ein angemessener Wertersatz zu zahlen sein.
22. Verbraucherstreitbeilegung
MIRA Hundetraining ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026